Der Bereich der
Gemeinsamen Prüfung der
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Kommunalsteuerprüfung (19.10.2011 12:21)
Nachdem ich einem "Kommunalsteuerprüfer" mit dem Hinweis auf GPLA die Prüfung "verweigert" habe, schickt nun der Bürgermeister einen Nachschauauftrag.
Es gibt keinen objektiven Grund hierfür, weil alle Abgaben immer pünktlichst einbezahlt wurden, seit vielen Jahren.
Die GPLA wird dann zusätzlich einmal kommen.
Ist das nicht Willkür?
Der Bürgermeister schreibt mir als Steuerberater, dass ich dies dulden muss und meiner Mitwirkungspflicht nachkommen muss!
Danke!
Antwort der Redaktion:
Sehr geehrter Herr Kollege!
Ich verweise auf den Artikel von Dr. Beiser in der SWK 20/21 vom 15.7.2011, S772-774.
Liebe Grüsse
Stefan Steiger
Bitte beachten Sie, dass die Ausführungen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der gpla ausgeschlossen ist.
Kommunalsteuernachschau (09.02.2011 14:04)
Sehr geehrter Herr Dr. Steiger!
Die Kommunalkontrol hat sich bei einigen Klienten von uns zur Kommst-Nachschau angesagt (raum Niederösterreich). Sind wir da verpflichtet, diese Prüfung für die Klienten durchzuführen oder kann man da argumentieren, dass die Kommstgrundlagen doch im Rahmen einer GPLA geprüft werden?
Vielen Dank für eine rasche Kurzinfo.
Antwort der Redaktion:
Hallo!
Leider ja! Bezüglich der Zulässigkeit von Steuerberatern gibt es derzeit aber keine einheitliche Linie. Die KWT arbeitet derzeit meines Wissens an einer Info für die Kollegen.
LG
Stefan Steiger
Bitte beachten Sie, dass die Ausführungen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der gpla ausgeschlossen ist.
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