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Prüfungsplan


GPLA – Prüfungsplan

Grundsätzlich wird ein Jahresprüfungsplan im operativen Lenkungsausschuss (OPLAUS) anhand der zur Verfügung stehenden Prüfer (GKK und Finanz) erstellt. Die Aufteilung der Prüffälle erfolgt dann nach dem Zufallsprinzip zwischen der Finanzverwaltung und der Gebietskrankenkassen. Bei Eisenbahn- und Bergbaubetrieben sowie bei Betrieben die über eine eigene Betriebskrankenkasse verfügen, gibt es Sonderregelungen.

Natürlich können außerhalb dieses Jahresprüfungsplanes von der jeweiligen Behörde Bedarfsprüfungen auf den Prüfplan gesetzt werden. Dies wird vor allem dann vorkommen, wenn einerseits die Kapazität ausreicht andererseits wenn bestimmte Vorgänge, wie z.B. Anzeigen, Verdacht auf größere Nachforderungen, Insolvenzen oder sonstige Umstände auf Unregelmäßigkeiten hindeuten. Gemeinden können Bedarfsprüfungen nur über den OPLAUS anregen.

Grundsätzlich sollte ein Dienstgeber bei der nächsten Prüfung nicht derselben Behörde oder denselben Prüfer zugeordnet bekommen.