Haftung- und Abgabenbescheide im Rahmen einer GPLA

Das BMF hat mit einer Info vom 25. Oktober 2007 zu Haftungs- und Abgabenbescheiden im Rahmen einer GPLA wie folgt Stellung genommen:

Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) ist ebenso wie der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) eine Selbstbemessungsabgabe, für die gemäß § 201 der Bundesabgabenordnung ein Abgabenbescheid nur zu erlassen ist, wenn sich die Selbstberechnung als nicht richtig erweist.

Eine solche bescheidmäßige Festsetzung einer Selbstbemessungsabgabe im Rahmen einer GPLA hat laut ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes den Gesamtbetrag der auf den Bemessungszeitraum (z.B. Kalenderjahr) entfallenden Beträge zu umfassen und nicht nur die im Zuge der Prüfung festgestellten Abgabendifferenzen. In den Bescheiden sind daher in Übereinstimmung mit der Bundesabgabenordnung die gesamten DB und DZ auszuweisen.

Die bei der GPLA festgestellten Abgabendifferenzen sind der Buchungsmitteilung sowie dem Prüfungsbericht zu entnehmen.

Hier finden Sie auch ein Beispiel dazu:

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