Willkommen bei GPLA

Seit Jänner 2003 erfolgt die Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung durch eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (2. Abgabenänderungsgesetz 2002 – BGBl. I 2002/1342) - GPLA. Die rechtlichen Grundlagen finden sich nicht in einem eigenen GPLA-Gesetz sondern im EStG, BAO, ASVG, KommSt, etc.

Unser Portal soll Ihnen nicht nur aktuelle Prüfungsfälle sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfung darstellen, z.B. Was darf der Prüfer etc.

Sollten Sie Fragen zu einer GPLA haben oder professionelle Hilfestellung bei einer GPLA benötigen, so können Sie gerne unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Natürlich steht Ihnen auch wieder unser Anfrage-Service zur Verfügung.

Aktuelle News

Info AWS zum Ende des Beschäftigungsbonus

Info AWS betreffend Ende Beschäftigungsbonus: • Anträge im Programm Beschäftigungsbonus können noch bis 31.1.2018 über den aws-Fördermanager eingereicht werden. Dies gilt …

Broschüre Dienstleistungsscheck 2018

Seit ein paar Tagen gibt es die neue Broschüre zum Dienstleistungsscheck 2018 mit allen Werten etc! Hier können Sie die Broschüre herunterladen.

Beitrags- und leistungsrechtliche Werte 2018

Die beitrags- und leistungsrechtlichen Werte für 2018 wurden vor ein paar Tagen veröffentlicht:Beitragsrechtliche Werte 2018Leistungsrechtliche Werte 2018

Weiterleitung von Beiträgen - SV-ZG

Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz (SV-ZG) ist mit 1. Juli 2017 in Kraft getreten.Im Rahmen des Umsetzungsprojektes SV-ZG hat sich die Frage ergeben, ob die Bestimmungen § …

DZ-Werte und Wohnbauförderungsbeitrag 2018 unverändert!

Die DZ-Werte und auch der Wohnbauförderungsbeitrag (ab 1.1.2018 Landesabgabe) bleiben im Jahre 2018 unverändert!

Judikat VwGH: Verfallene arbeitsrechtliche Ansprüche trotzdem Bestrafung nach LSD-BG

Sachverhalt:Ein Arbeitgeber hat Arbeitnehmer im Sinne des § 7i Abs 5 AVRAG unterentlohnt und zwar wurde die Sonderzahlung nicht bezahlt (KV für Gastgewerbe Arbeiter). Dem …

Referentenbesprechung: Sachbezug und Karenz

Sachverhalt:Einem Dienstnehmer steht der Firmen-PKW auch für Privatfahrten zur Verfügung. Sein Dienstverhältnis wird nach einiger Zeit karenziert, wobei er aber den Firmen-PKW …